
Flucht in die Säumnis
Flucht in die Säumnis
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Hart und beschwerlich ist das Anwaltsleben – wer kann zwischen Golf spielen, Barbour wachsen und Rotwein trinken schon jeden einzelnen Gerichtstermin vorbereiten?! Die Notlösung heißt Flucht in die Säumnis: Man lässt ein Säumnisurteil gegen sich ergehen, erhebt dagegen Einspruch und verlagert die dann hoffentlich vorbereitete Beweisaufnahme in den Einspruchstermin. In der Praxis geschieht das leider meist ganz unspektakulär, indem kein Sachantrag gestellt wird (§ 333 ZPO dies das). Graphisch aufbereitet haben wir hier unseren Gegenvorschlag: Schreiend aus dem Gerichtssaal rennen. Es heißt nicht ohne Grund "Flucht"! Das perfekte Geschenk für jeden (angehenden) Jura-Student/ Studentin, Jurist/ Juristin oder zum Examen!
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