
Geldwaschbär
Geldwaschbär
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§ 261 I 1 StGB besagt: "Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, 1. verbirgt, 2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt, 3. sich oder einem Dritten verschafft oder 4. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Was für ein langer, komplizierter und schnöder Text. Waschbären wollen keine langweiligen Texte lesen, sie wollen niedlich sein und Wirtschaftsstraftaten begehen. Wer kann ihnen das verdenken? Das perfekte Geschenk für jeden (angehenden) Jura-Student/ Studentin, Jurist/ Juristin oder zum Examen!
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